Seit Januar 2011 ist die europäische IED-Richtlinie (Industrieemissionsrichtlinie) in Kraft. Eine bedeutsame Neuerung ist die Pflicht des Anlagenbetreibers, die Anlage in den Ausgangszustand zurückzuführen bzw. einen so genannten Ausgangszustandsbericht (AZB) anzufertigen. Der AZB dokumentiert dabei den Ist-Zustand von Boden und Grundwasser auf einem Anlagengrundstück und dient als gesetzliche Grundlage für die Rückführung in den Ausgangszustand. Es werden dabei nur die Stoffe im Boden und Grundwasser bestimmt, die in der zu errichtenden Anlage verwendet, produziert oder freigesetzt werden.
Unsere Leistung zum Ausgangszustandsbericht (AZB):
- Einstufung der Anlage
- Prüfung, ob die Pflicht zur Erstellung eines AZBs vorliegt
- Darstellung und Bewertung der relevanten gefährlichen Stoffe
- AZB-Vorprüfung
- Erstellung eines Untersuchungskonzepts
- Behördenabstimmung
- Veranlassung der Untersuchungen durch unabhängige Stellen
- Erstellung des Ausgangszustandsberichts